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Haftungsfragen in der Pflege
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler.
Im Krankenhaus kann dies zu einem Schaden beim Patienten führen, sei es, dass der Patient verletzt wird, sei es, dass sein Eigentum beschädigt wird.
Doch wann muss die Pflegeperson haften?
Was heißt eigentlich Haftung? Und wie weit geht sie?
Inhalte:
Ihr Nutzen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Dozentin:
Michaela Piechocki, Rechtsanwältin, Justitiariat; Klinikum Dortmund GmbH
Methoden und Vermittlungsformen:
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter/innen des Pflegedienstes
Termin und Ort:
Kurs 8614: 06.05.2019
Kurs 8615: 02.12.2019
Klinikum Dortmund gGmbH
Raum Westfalen
Beurhausstr. 40
44137 Dortmund
Zeit:
14.30 - 16.30 Uhr
Teilnahmegebühr:
50,00 €
Für Mitarbeiter/innen des Klinikums ist die Teilnahme kostenlos.
Beratung & Kontakt:
0231-953-20236
stefanie.giese@klinikumdo.de