21.11.2019
Rechtliche Zulässigkeit der Patientenfixierung und/oder -sedierung als freiheitsentziehende Maßnahme
Häufig werden Pflegende in ihrem beruflichen Alltag mit der Frage konfrontiert,ob temporär desorientierte oder nicht einsichtsfähige Menschen – z. B. im Rahmen eines Durchgangssyndroms oder Deliriums – fixiert und/oder sediert werden dürfen.Als Pflegende/r hat man gelegentlich mit aggressiv-gewalttätigen oder sich selbst gefährdenden Patienten zu tun. Oftmals herrscht Unsicherheit bezüglich der Patientenfixierung/-sedierung, da sie als freiheitsentziehende Maßnahmen allenfalls in den Fällen zulässig sind, in denen andere Maßnahmen ohne Erfolg bleiben und der Patient sich selbst oder andere gefährdet.
Inhalte:
geltende Rechtslage
Rechtfertigungsgründe für eine Fixierung/Sedierung
Besonderheit des Betreuungsrechts
Rechtsfolgen der rechtswidrigen Fixierung/Sedierung
Abgrenzungsproblem "Sturzprophylaxe"
Erörterung von Praxisbeispielen
Ihr Nutzen:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen,
erlangen Orientierung und Sicherheit im Umgang mit dem Thema „Patientenfixierung/-sedierung“,
tragen zur Reduzierung von betrieblichen und persönlichen Haftungsrisiken bei.
Dozentin:
Kerstin Meyer, Rechtsanwältin und Justitiarin; Klinikum Dortmund gGmbH
Methoden und Vermittlungsformen:
Vortrag
Diskussion
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter/innen des Pflegedienstes
Termin und Ort:
Kurs 8517: 28.03.2019
Klinikum Dortmund gGmbH
Raum Magistrale 1
Beurhausstr. 40
44137 Dortmund
Kurs 8518: 23.11.2019
Klinikum Dortmund gGmbH
Raum Westfalen
Beurhausstr. 40
44137 Dortmund
Zeit:
jeweils 14.30 - 16.30 Uhr
Teilnahmegebühr:
50,00 €
Für Mitarbeiter/innen des Klinikums ist die Teilnahme kostenlos.
Beratung & Kontakt:
0231-953-20236
stefanie.giese(at)klinikumdo(punkt)de
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