Haftungsfragen in der Pflege

06.05.2019

Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Im Krankenhaus kann dies zu einem Schaden beim Patienten führen, sei es, dass der Patient verletzt wird, sei es, dass sein Eigentum beschädigt wird. Doch wann muss die Pflegeperson haften? Was heißt eigentlich Haftung? Und wie weit geht sie?


Inhalte:

Überblick über das Haftungssystem
Strafrechtliche und zivilrechtliche Haftung
Fallbeispiele
 

 

Ihr Nutzen:

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer

erhalten einen Überblick über die rechtlichen Folgen in typischen Haftungsfällen in der Pflege.
 

 

Dozentin:

Michaela Piechocki, Rechtsanwältin, Justitiariat; Klinikum Dortmund GmbH

 

 

Methoden und Vermittlungsformen:

Vortrag und Diskussion mit Fallbeispielen
 

 

Teilnehmerkreis:

Mitarbeiter/innen des Pflegedienstes

 

 

 

Termin und Ort:

Kurs 8614: 06.05.2019

Kurs 8615: 02.12.2019

 

Klinikum Dortmund gGmbH

Raum Westfalen

Beurhausstr. 40

44137 Dortmund

 

 

Zeit:

14.30 - 16.30 Uhr

 

 

Teilnahmegebühr:

50,00 €

 

Für Mitarbeiter/innen des Klinikums ist die Teilnahme kostenlos.

 

 

Beratung & Kontakt:

0231-953-20236

stefanie.giese(at)klinikumdo(punkt)de

 

AkademieDO
Beurhausstraße 40
44137 Dortmund

info[at]akademiedo[dot]de