04.05.2020
Wo Menschen arbeiten, passieren Fehler. Im Krankenhaus kann dies zu einem Schaden beim Patienten führen, sei es, dass der Patient verletzt wird, sei es, dass sein Eigentum beschädigt wird. Doch wann muss die Pflegeperson haften? Was heißt eigentlich Haftung? Und wie weit geht sie?
Inhalte:
Ihr Nutzen:
Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Folgen in typischen Haftungsfällen in der Pflege.
Dozentin:
Michaela Piechocki, Rechtsanwältin, Justitiariat; Klinikum Dortmund GmbH
Methoden und Vermittlungsformen:
Vortrag und Diskussion mit Fallbeispielen
Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter des Pflegedienstes
Termin und Ort:
Kurs 9520: 04.05.2020
Kurs 9521: 23.11.2020
Klinikum Dortmund gGmbH
Raum Westfalen
Beurhausstr. 40
44137 Dortmund
Zeit:
jeweils 14.30 - 16.30 Uhr
Teilnahmegebühr:
50,00 €
Für Mitarbeiter des Klinikums ist die Teilnahme kostenlos.
Beratung & Kontakt:
0231-953-20236
barbara.glasmacher(at)klinikumdo(punkt)de
Bitte beachten Sie, dass auf die interne Registrierung nur innerhalb des internen Netzwerkes des Klinikum Dortmund zugegriffen werden kann.
AkademieDO
Beurhausstraße 40
44137 Dortmund
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