INTERN: Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie

01.04.2020

Dieser interne Kurs ist nur für Mitarbeiter des Klinikums Dortmund.


An die Beschäftigen des Pflegedienstes

 

Im Kalenderjahr 2020 startet ein Weiterbildungslehrgang für Intensivpflege und Anästhesie der Akademie DO der Klinikum Dortmund gGmbH. Der Lehrgang wird in Kooperation mit der Katholischen St. – Johannes – Gesellschaft gGmbH in Dortmund durchgeführt.

 

Die Weiterbildungsmaßnahme richtet sich nach der jeweils aktuellen Weiterbildungs- und Prüfungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

 

Der berufsbegleitende Lehrgang findet vom 01. April 2020 bis zum 31. März 2022 statt. Der theoretische Teil der Weiterbildung umfasst mindestens 720 Stunden und der praktische Teil mindestens 1200 Stunden. Die praktischen Einsätze werden u. a. auch außerhalb der Klinikum Dortmund gGmbH in den Verbund- und Kooperationshäusern durchgeführt.

 

Interessierte Beschäftigte des Hauses können sich ab sofort auf dem Dienstweg bewerben. Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Nagelschmidt unter der Rufnummer 21 866 zur Verfügung.

 

Folgende gesetzliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um für den Weiterbildungskurs zugelassen zu werden

  • Voraussetzung ist die Berechtigung, eine der in § 1 Abs. 1 Nrn. 1 oder 2 des Krankenpflegegesetzes genannten Berufsbezeichnungen zu führen.

 

Darüber hinaus wird erwartet

1. Die Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen:

  • Ausführliches Bewerbungsschreiben mit dargestellter Motivation
  • Tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild (mit beruflichem Werdegang)
  • Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Kopie des Examenszeugnisses mit einer Gesamtnote von mindestens „3.0“ oder bei einem vor 1988 bestandenem Examen mit der Note „befriedigend“.
    Sollten diese Benotungen nicht vorliegen, ist eine qualifizierte Beurteilung durch die Pflegedienstleitung nachzuweisen.
  • Aktuelle Beurteilung der Abteilungs- bzw. Stationsleitung
  • Fortbildungsnachweise

2. Vollzeitbeschäftigung für die Dauer der Fachweiterbildung

3. Ein individuell bestehendes Arbeitszeitkonto ist bis zum Kursbeginn auszugleichen

 

Die Fachweiterbildung wird im Rahmen der Nr. 7 der Sonderregelung (SR) 2a zu Abschnitt VII der Anlage 1b zum Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) in Verbindung mit § 22 Abs. 2 des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) vom 13.09.2005 von der Klinikum Dortmund gGmbH durchgeführt.

 

Wird das Beschäftigungsverhältnis vor Ablauf der 3-jährigen Bindungsfrist nach Ablauf der Fachweiterbildung durch die Absolventin / den Absolventen vorzeitig mit dem Klinikum gekündigt, sind die entstandenen Aufwendungen (Kurskosten und die fortgezahlte Vergütung) nach den oben zitierten tariflichen Bestimmungen zurück zu zahlen.

 

Bei Interesse senden Sie bis zum 21.08.2019 Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen auf dem Dienstweg an Herrn Nagelschmidt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Walter Nagelschmidt
Leiter der Fachweiterbildung


Gilt nur für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinikum Dortmund gGmbH

 

AkademieDO
Beurhausstraße 40
44137 Dortmund

info[at]akademiedo[dot]de