Rechtliche Zulässigkeit der Patientenfixierung und/oder –sedierung als freiheitsentziehende Maßnahme (Kopie 1)

25.11.2021

Häufig werden Pflegende in ihrem beruflichen Alltag mit der Frage konfrontiert, ob temporär desorientierte oder nicht einsichtsfähige Menschen – z. B. im Rahmen eines Durchgangssyndroms oder Deliriums – fixiert und/oder sediert werden dürfen. Als Pflegende hat man gelegentlich mit aggressiv-gewalttätigen oder sich selbst gefährdenden Patienten zu tun. Oftmals herrscht Unsicherheit bezüglich der Patientenfixierung/-sedierung, da sie als freiheitsentziehende Maßnahmen allenfalls in den Fällen zulässig sind, in denen andere Maßnahmen ohne Erfolg bleiben und der Patient sich selbst oder andere gefährdet.
 


Inhalte:
• geltende Rechtslage
• Rechtfertigungsgründe für eine Fixierung/Sedierung
• Besonderheit des Betreuungsrechts
• Rechtsfolgen der rechtswidrigen Fixierung/Sedierung
• Abgrenzungsproblem "Sturzprophylaxe"
• Erörterung von Praxisbeispielen

 

Ihr Nutzen: 
• Sie erhalten einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen,
• Sie erlangen Orientierung und Sicherheit im Umgang mit dem Thema „Patientenfixierung/-sedierung“,
• Sie tragen zur Reduzierung von betrieblichen und persönlichen Haftungsrisiken bei.

 

Dozentin:
Kerstin Meyer, Rechtsanwältin und Justitiarin; Klinikum Dortmund gGmbH

 

Methoden und Vermittlungsformen:
• Vortrag
• Diskussion

 

Teilnehmerkreis:
Mitarbeiter*innen des Pflegedienstes

 

Termin und Ort:
Kurs 10797: 11.03.2021 
Kurs 10798: 25.11.2021

 

Klinikum Dortmund gGmbH
Magistrale 1
Beurhausstr. 40
44137 Dortmund

 

Zeit:
jeweils 14.30 - 16.30 Uhr

 

Teilnahmegebühr:
50,00 €
Für Mitarbeiter*innen des Klinikums ist die Teilnahme kostenlos.

 

Beratung & Kontakt:
0231-953- 20502
stefanie.giese(at)klinikumdo(punkt)de


 
 

 

 

 

 

 

 

 

AkademieDO
Beurhausstraße 40
44137 Dortmund

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