Kollegialer Austausch für Leitungen zur Zusammenarbeit im ...

Das haben wir alle schon erlebt: zusammen geht es häufig besser und leichter. Und wir merken, dass...

Kollegialer Austausch für Pat:innen zur Zusammenarbeit im ...

Das haben wir alle schon erlebt: zusammen geht es häufig besser und leichter. Und wir merken, dass...

Weiterbildung zum/zur Praxisanleiter:in (entsprechend der DKG ...

Praxisanleiter:innen setzen Zeichen für den Umgang mit Menschen, indem sie authentisch, empathisch...

Aktualisierungskurs im Strahlenschutz

E-Learning: 20.05. - 02.06.24
Präsenz: 08.06.2024 

Hygiene-Workshop für PJ’ler:innen und neue Ärzt:innen

Einführungsveranstaltung für neue Mitarbeitende - Tag 3

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Bildungsprogramm 2024

AkademieDO

Beurhausstraße 40
44137 Dortmund

Telefon: 0231 - 953 20502

Mail: info [at] akademiedo [dot] de

Bildungsscheck

Der Bildungsscheck - 500,- Euro für Ihre persönliche Fort- und Weiterbildung

Für eine erfolgreiche Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in kleinen und mittleren Unternehmen mit Firmensitz in Nordrhein-Westfalen, führte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW ein Förderinstrument ein:

Den Bildungsscheck.

Das Angebot richtet sich an Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten. Die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wird vom Land Nordrhein-Westfalen mit der Hälfte der Kursgebühren – mit maximal 500 Euro je Bildungsscheck – gefördert.

Der Bildungsscheck deckt bis zu 50% der für die berufliche Weiterbildung anfallenden Schulungs- und Prüfungskosten (max. 500 Euro je Teilnehmer) und kann für die Teilnahme an Seminaren und Weiterbildungen der AkademieDO eingelöst werden.

Wer darf den Bildungsscheck einlösen?

Privatpersonen aus NRW oder Beschäftigte aus kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz in NRW mit bis zu  250 Beschäftigten, können den Bildungsscheck bei ausgewählten Beratungsstellen erhalten. Die beantragende Person darf im laufenden und im vorangegangenen Jahr keine Weiterbildungsmaßnahme besucht haben. Betriebsinhaber können innerhalb von 5 Jahren nach Unternehmensgründung einen Bildungsscheck beantragen.

Die Unternehmen oder einzelnen Beschäftigten beantragen den Bildungsscheck bei einer der 175 Beratungsstellen in NRW und reichen diesen bei der AkademieDO als einem anerkannten Träger der Weiterbildung ein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Angebote, die fachliche Kompetenzen für die berufliche Tätigkeit und Schlüsselqualifikationen vermitteln, wie Sie die AkademieDO anbietet.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des
Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Sie haben Fragen? Sprechen Sie uns einfach an.

Dorothee Grosse
Telefon: +49 (0)231 953-20239
Fax: +49 (0)231 953-21063
E-Mail an die Ansprechpartnerin